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Schilling Gabriele Zahnärztin
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Zahnerhalt möglich machen ...und dabei ästhetische Ergebnisse erzielen: Diese Devise kennzeichnet die Praxis von Zahnärztin Gabriele Schilling.
Hier werden Patienten in entspannter Atmosphäre kompetent und einfühlsam beraten sowie rundum zahnmedizinisch versorgt.
Die professionelle Zahnreinigung (z.B. Pulverstrahl-Verfahren zur schonenden Entfernung von Zahnverfärbungen) ist elementarer Bestandteil der Prophylaxe und Basis für den langfristigen Gesunderhalt der eigenen Zähne.
Die Zähne bestimmen in entscheidender Weise das Gesamterscheinungsbild des Menschen. Zähne machen Eindruck - positiv aber auch negativ.
Die ästhetische Zahnmedizin oder ästhetische Zahnheilkunde ist ein Ansatz der Zahnmedizin, zahnmedizinische Anwendungen nicht nur auf ein gesundes Kauorgan auszurichten, sondern gleichzeitig auch ästhetische Gesichtspunkte in besonderem Maße zu erfüllen.
Das Lächeln eines Menschen ist attraktiv, wenn es unseren allgemeinen ästhetischen Vorstellungen entspricht. Ästhetik kann als Wissenschaft des Schönen bezeichnet werden. Bei allen Behandlungsmaßnahmen am Gebiss des Menschen müssen die Regeln der Ästhetik beachtet werden, um neben der guten Funktionalität in Bezug auf Kauen und Sprechen auch einen harmonischen schönen Gesichtsausdruck des Menschen zu erzielen. Rein ästhetische Behandlungen sind in der Zahnmedizin zuweilen durchaus medizinisch angezeigt, wenn eine Fehlstellung so ausgeprägt ist, dass der betreffende Mensch psychisch darunter leidet.
Die Abgrenzung von der ästhetischen Zahnmedizin zur kosmetischen Zahnheilkunde ist fließend. Kosmetische Maßnahmen sind medizinisch nicht erforderlich und keine Leistung der Krankenversicherungen.
Unschöne Zahnstellungen, Lückenbildungen etc. können im Rahmen der Kieferorthopädie behandelt werden. Mit festsitzenden oder herausnehmbaren Apparaturen werden die Zähne in eine bessere Position geschoben.
Durch gezielte, vorbeugende Maßnahmen, beispielsweise die konsequente richtige Zahnpflege und regelmäßige Inanspruchnahme professioneller Prophylaxebehandlungen beim Zahnarzt, kann viel erreicht werden. Denn gepflegte Zähne bleiben länger gesund und sehen natürlich auch schöner aus. Die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt umfasst das Entfernen von Zahnstein und hartnäckigen Belägen und die sorgfältige Politur aller Zähne. Die Zähne und das Zahnfleisch sollen regelmäßig untersucht werden, um eventuelle Erkrankungen in der Frühphase zu erkennen.
Zahnärztliche Implantologie: Die Implantologie ist ein Teilbereich der Zahnmedizin. ''Implantieren'' heißt soviel wie "einpflanzen". In der Implantologie werden Zahnimplantate, die eine verloren gegangene Zahnwurzel ersetzen, operativ in den Knochen von Ober- oder Unterkiefer eingesetzt. Im Bereich der zahnärztlichen Implantologie sind Zahnärzte, Oralchirurgen oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen tätig. Das Gebiet Implantologie bzw. der Ersatz einzelner fehlender Zähne durch Implantate statt durch Brücken erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
Implantate, also künstliche Zahnwurzeln, haben ein Innengewinde, in das Aufbauten für die künstliche Zahnkrone eingeschraubt werden können. Nach Einsetzen der Implantate erfolgen Einheilvorgänge im Knochen, die im Ergebnis nach drei bis sechs Monaten eine feste Verbindung zwischen Implantat und Knochen erwarten lassen. Wenn die künstliche Zahnkrone auf dieses Implantat aufgesetzt ist, hat die Implantatkrone im Mund das gleiche Aussehen wie ein natürlicher Zahn. Das Implantat fühlt sich wie ein eigener fester Zahn an und ist beim Kauen genauso belastbar.
Prothetik (Zahn): Die Prothetik bezeichnet die Herstellung von Prothesen, in diesem Falle künstlicher Zahnersatz, und wird vom Zahntechniker ausgeführt. Unterschieden wird in Teilprothetik und Vollprothetik.
Teilprothetik: Die Teilprothetik wird angewandt, wenn noch genügend Zähne im Kiefer vorhanden sind, um die Prothese zu befestigen, aber zu wenige, um eine Brücke in Betracht zu ziehen.
Die Prothese wird in diesem Fall durch meist durch Klammern an den noch vorhandenen Zähnen befestigt. Da das Gerüst und die Klammern einer solchen Prothese individuell modelliert und dann in Metall gegossen werden, spricht man von einer Modellgussprothese. Eine solche klammerverankerte Modellgussprothese ist bei entsprechendem Befund die Prothetik-Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Manchmal bieten die noch vorhandenen Zähne aufgrund ihrer natürlichen Form oder aufgrund ausgedehnter Füllungen keinen Halt für die Verankerungsklammern. Dann wird die Anfertigung einer künstlichen Zahnkrone für die betreffenden Zähne erforderlich.
Vor Anfertigung eines Zahnersatzes müssen alle anderen Zähne saniert sein, d. h. die Kariesstellen müssen gefüllt und Zahnfleischentzündungen müssen behandelt sein. Der Patient sollte motiviert sein, seine verbliebenen Zähne gut und regelmäßig zu pflegen, damit der Zahnersatz auch eine entsprechend lange Gebrauchsphase erwarten lässt.
Als Alternative zur Klammerverankerung in der Prothetik gibt es beispielsweise die Teleskopverankerung oder die Geschiebeverankerung.
Die Teleskopkrone ist eine Doppelkrone. Die "Unterkrone" ist in den meisten Fällen aus Gold und fest auf dem Zahn zementiert, die "Überkrone" ist im herausnehmbaren Zahnersatz befestigt. Die beiden Kronen werden beim Einsetzen des Zahnersatzes in den Mund übereinander geschoben und haften durch Friktion (Prinzip: zwei ineinander gestellte Joghurtbecher).
Bei der Geschiebeverankerung werden die Kronen oder Brücken bei der Herstellung mit Geschiebefräsungen oder angesetzten Geschiebeteilen versehen und fest im Mund zementiert. Der herausnehmbare Zahnersatz greift intarsienartig (einlegeartig) in die vorbereiteten Geschiebeteile.
Vollprothetik: Mit einer ''Vollprothese'', so ist immer ein herausnehmbarer Zahnersatz gemeint, der für einen zahnlosen Kiefer gefertigt wurde. Sind beide Kiefer eines Menschen vollkommen zahnlos, dann kann das für die Wiederherstellung der Kaufunktion angefertigte künstliche Gebiss auch als ''Totalprothese'' bezeichnet werden.
Da eine Vollprothese immer sowohl Anteile des nicht mehr vorhandenen Kieferkammknochens (Alveolarknochenfortsatz) als auch mindestens 10 bis maximal 14 Zähne eines Kiefers ersetzen muss, stellt die Anfertigung einer Vollprothese eine umfangreiche und nicht selten komplizierte zahnärztliche/zahntechnische Arbeit dar, so dass stets mehrere Behandlungssitzungen erforderlich sind.
Grundsätzlich gilt: Je schwieriger die Ausgangssituation des zu behandelnden Falles, desto zahlreicher sind die benötigten Behandlungssitzungen. Im Allgemeinen sind vier bis ca. acht Termine die Regel.
In diesen Sitzungen werden - je nach Erfordernis – zunächst Situationsabformungen des oder der zahnlosen Kiefer(s) erstellt. Hierzu werden Abdrucklöffel, die mit weicher, schnell abbindender Abdruckmasse befüllt sind, verwendet. Die so gewonnenen Situationsabformungen, die Hohlformen der zu versorgenden Kiefer darstellen, werden daran anschließend im zahntechnischen Labor mit speziellem Dentalgips ausgossen. Auf der Grundlage dieser vorläufigen Kiefermodelle erfolgen alle weiteren notwendigen Arbeitsschritte in der Zahnarztpraxis, wobei weitere, die genaue Funktion des Kauorgans festhaltende, Abformungen im Patientenmund nötig sind und – je weiter die Vollprothese zahntechnisch Gestalt annimmt – mehrere Anproben des herausnehmbaren Zahnersatzes erfolgen.
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Veröffentlicht am:27.07.2023 Aktualisiert am:05.09.2026
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